Die Versuchung ist gross, legalspezifische Icons zu kreieren. Meistens völlig unnötig. Oft kontraproduktiv.
Icons sind eine universelle Bildsprache. Sie sollen auf Anhieb verstanden werden – ohne gross darüber nachdenken zu müssen. Als Jurist:innen sollten wir es vermeiden, nun nebst unserer „Expertensprache“ auch noch eine eigene Bildwelt aufzubauen, die nur von uns selbst verstanden wird.
Wie eine unserer Kund:innen kürzlich schön gesagt hat:
„Es ist nicht die Aufgabe eines Icons, alle Aspekte eines Themas genau darzustellen, sondern Usern den entscheidenden Hinweis zu geben, damit auf das Wesentliche geschlossen werden kann.»
Sie müssen auch nicht zwingend von Grafikdesigner:innen perfekt gestaltet werden. Etwas mehr Nahbarkeit und weniger Förmlichkeit in Legalthemen könnte manchmal nicht schaden…