Die Versuchung ist gross, legalspezifische Icons zu kreieren. Meistens völlig unnötig. Oft kontraproduktiv.
Icons sind eine universelle Bildsprache. Sie sollen auf Anhieb verstanden werden – ohne gross darüber nachdenken zu müssen. Als Jurist:innen sollten wir es vermeiden, nun nebst unserer „Expertensprache“ auch noch eine eigene Bildwelt aufzubauen, die nur von uns selbst verstanden wird.
Wie eine unserer Kund:innen kürzlich schön gesagt hat:
„Es ist nicht die Aufgabe eines Icons, alle Aspekte eines Themas genau darzustellen, sondern Usern den entscheidenden Hinweis zu geben, damit auf das Wesentliche geschlossen werden kann.»
Wenn andere Sudoku machen, zeichnen wir Icons. Während sie ursprünglich als Platzhalter in unseren Prototypen gedacht waren, wollen zwischenzeitlich unsere Kund:innen meistens unsere Icons auch in der finalen Version beibehalten.
Unsere Kund:innen können sich aus zwischenzeitlich Hunderten von handgezeichneten Doodle Icons bedienen. Und wenn nichts passt, dann zeichnen wir einfach ein Neues.