Ein gutes Legal Information Design bewirkt, dass die Inhalte bei den Adressat:innen tatsächlich ankommen, erfolgreich verarbeitet werden und sie ihre Entscheidungen danach ausrichten können.
Was sind aber die wesentlichen Erfolgskomponenten, Treiber und Trigger dafür? Und wo sollten wir die Schwerpunkte setzen?
Unser Designkonzept
Im Laufe der Jahre haben für uns ein Designkonzept erarbeitet, das auf dem Zusammenspiel der Treiber Motivation, Nutzen und Nutzerfreundlichkeit basiert. Für die einzelnen Treiber haben wir diverse «Trigger» definiert, welche uns dabei helfen, das Potenzial und den jeweiligen Handlungsbedarf für Design Optimierungen zu erkennen.
Sie dienen uns als Rahmen und Checkliste, um in einem Projekt systematisch und strukturiert beurteilen zu können, welche Schwerpunkte wir in einem Re-Design sinnvollerweise setzen und mit welchen Komponenten des Content, Communication und System Designs wir die grösste Wirkung erzielen.
Unser Konzept wird mit jedem neuen Projekt verifiziert, weiterentwickelt und optimiert. Trotzdem bewegt es sich zwischenzeitlich auf einem recht stabilen Stand und spiegelt die gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Projekten der vergangenen Jahre.
Das Zusammenspiel
Die Wirksamkeit eines Legal Information Designs ist eine Funktion aus den Treibern Motivation, Nutzen und Nutzerfreundlichkeit. Maximale Motivation, Nutzen und Nutzerfreundlichkeit werden wir aber selten erleben oder realisieren können. Die Treiber können sich aber untereinander auch ergänzen oder kompensieren.
Je höher die Motivation für die Auseinandersetzung mit rechtlichen Inhalten ist, umso geringer darf der Nutzen und/oder die Nutzerfreundlichkeit der Informationen sein.
Je geringer hingegen die Motivation ist, umso grösser muss der Nutzen und/oder die Nutzerfreundlichkeit der Informationen sein, um dieselbe Wirksamkeit zu erzielen.
Wenn allerdings Motivation oder Nutzen bei einer blanken Null stehen, kann auch eine noch so hohe Nutzerfreundlichkeit nichts mehr ausrichten. Dann könnte es sich um ein grundsätzliches Personal- oder Führungsproblem handeln, das nicht durch Legal Information Design gelöst werden kann.
Die Treiber ihrerseits können durch «Trigger» in die eine oder andere Richtung beeinflusst werden. Meistens wirken Trigger aber auf verschiedene Treiber und können dadurch die angestrebten Effekte «neutralisieren» oder im Zusammenspiel die Wirksamkeit des Legal Information Designs sogar negativ beeinflussen.
Beispielsweise können verschiedenste, individualisierte Informationspakete isoliert betrachtet zwar den Nutzen für die jeweiligen Adressat:innen bzw. Zielgruppen erhöhen, die Nutzerfreundlichkeit aber massiv verschlechtern.
Treiber und Trigger im Legal Information Design
Motivation
Motivation fasst alle Beweggründe zusammen, die uns zu einem bestimmten Verhalten – Tun oder nicht Tun – antreiben. Der Motivationslevel, sich mit rechtlichen Themen auseinander zu setzen, ist meistens eher tief. Das Recht ist kompliziert, für Nichtjurist:innen eher langweilig und es beschränkt die Handlungsfreiheit.
Selbstverständlich können wir versuchen, die Motivation unserer Adressat:innen zu steigern. Allerdings sind wesentliche «Trigger» der Motivation häufig entweder ausserhalb unseres Einflussbereiches bereits gesetzt (z.B. Incentives) oder generell nicht beeinflussbar (z.B. intrinsische Motivationsfaktoren).
Legal Information Design kann die Motivation der Adressat:innen nur sehr beschränkt mit Triggern wie positiven Emotionen, Attraktivität, Spass oder Unterhaltung beeinflussen. Aber Schönheit und Humor sind subjektiv. Und wer Unterhaltung sucht, landet selten bei rechtlichen Inhalten. Deshalb können wir (bei erwachsenen Adressat:innen) in aller Regel auf bunte Illustrationen, lustige Comics, aufwendige Videos, fancy Farben, Schriften und Darstellungen verzichten.
Eine wesentlich wichtigere Rolle spielt das Legal Information Design aber dabei, demotivierende Faktoren zu eliminieren. Wenn wir den Adressat:innen nicht das kleine bisschen Motivation mit überfüllten Textseiten, Fachjargon, Querverweisen und Fussnoten nehmen und wenn wir es schaffen, ihnen den Eindruck einer gewissen Leichtigkeit, Überschaubarkeit und Machbarkeit zu geben, ist bereits viel erreicht.
Nutzen
Der Nutzen bestimmt sich aus der Perspektive der Adressat:innen. Je besser die angebotenen Informationen die jeweiligen Bedürfnisse der individuellen Adressat:innen im konkreten Kontext decken, umso grösser ist ihr Nutzen.
Er hängt also stark von den jeweiligen Vorkenntnissen und Fragestellungen der individuellen Adressat:innen ab. Die grosse Herausforderung im Legal Information Design ist es deshalb, Konzepte und Systeme zu entwickeln, welche zwar die individuell unterschiedlichen Bedürfnisse decken, aber nicht unzählige Varianten für verschiedenste Konstellationen oder die Verarbeitung umfassender, grösstenteils aber für das jeweilige Bedürfnis irrelevanter Informationen bedingen.
Ein wesentlicher Trigger des Nutzens ist deshalb ein «Pull» Ansatz eines Konzepts und Systems, das es den Adressat:innen ermöglicht, sich selbst diejenigen Informationen zu holen, die sie effektiv benötigen.
Nutzerfreundlichkeit bzw. «Usability»
Häufig wird Nutzerfreundlichkeit, im digitalen Umfeld meist «Usability» genannt, mit einfacher und intuitiver Handhabbarkeit der Funktionalitäten eines Produktes und seiner physischen Bedienung gleichgesetzt. Bei Apps, Software, Kaffeemaschinen, Klapptischen etc. muss man das nicht weiter erklären.
Aber was heisst Nutzerfreundlichkeit im Legal Information Design?
Charakteristisch für das Produkt «Information» ist die «kognitive Nutzung». Die überwiegend mechanischen Aspekte der verkörperten Informationen, wie die Handhabbarkeit eines Dokumentes oder die Bedienbarkeit eines interaktiven Merkblattes, ergeben sich deshalb direkt aus den Anforderungen des menschlichen Informationserfassungs- und -verarbeitungsprozesses.
Nutzerfreundlichkeit erreichen wir im Legal Information Design also dann, wenn die Inhalte von den «Nutzern» schnell und einfach kognitiv erfasst und verarbeitet werden können.
Dabei verwenden wir Trigger wie übersichtliche, klare und auf das Wesentliche reduzierte Inhalte, eine verständliche Sprache oder schnell erfassbare Visualisierungen. Besonders wichtig sind jedoch auch Elemente für eine übersichtliche Navigation und laufende Orientierung der Adressat:innen, welche die individuell relevanten Inhalte ohne Umwege und Mühe erkennbar und zugänglich machen.